Gemäß VBG 8 § 23(2) müssen auch Handhebezeuge wie Fuß- und
Seilwinden, Oeldruckheber, Stirnradflaschenzüge, Greif- und Hebelzüge 1 x pro Jahr geprüft
werden.
Diese Prüfungen werden in vielen Fällen vernachlässigt, deshalb :
| Unser Angebot : |
- Wir erstellen eine Kartei für Ihre vorhandenen Hebezeuge, in der
Prüfergebnisse festgehalten werden. Jedes von uns geprüfte Handhebezeug erhält ein Prüfzeugnis
und eine Prüfplakette.
- Die Handhebezeuge werden geöffnet, gereinigt, eine Sichtprüfung
und eine Verschleißmessung durchgeführt.
Bremseinrichtungen werden kontrolliert und gegebenenfalls Bremsscheiben ausgewechselt.
- Notwendige Reparaturen erfolgen nach genehmigten
Kostenvoranschlag.
- Es erfolgt eine Probebelastung auf der Prüfmaschine mit der
1,25fachen Nennlast.
Erfolgt keine Beanstandung mehr, so wird Ihr Handhebezeug wieder in der Lage sein, die
erwartenden Kräfte sicher aufzunehmen.
- Bei den Anschlagmitteln erfolgt noch eine Zusatzprüfung je nach
Art und Einsatz.
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| Rufen Sie uns an, damit wir einen Prüftermin
mit Ihnen festlegen können ! |
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