Handhebezeuge & Anschlagmittel


Gemäß VBG 8 § 23(2) müssen auch Handhebezeuge wie Fuß- und Seilwinden, Oeldruckheber, Stirnradflaschenzüge, Greif- und Hebelzüge 1 x pro Jahr geprüft werden.
Diese Prüfungen werden in vielen Fällen vernachlässigt, deshalb :

Unser Angebot :
 
  • Wir erstellen eine Kartei für Ihre vorhandenen Hebezeuge, in der Prüfergebnisse festgehalten werden. Jedes von uns geprüfte Handhebezeug erhält ein Prüfzeugnis und eine Prüfplakette.
  • Die Handhebezeuge werden geöffnet, gereinigt, eine Sichtprüfung und eine Verschleißmessung durchgeführt.
    Bremseinrichtungen werden kontrolliert und gegebenenfalls Bremsscheiben ausgewechselt.
  • Notwendige Reparaturen erfolgen nach genehmigten Kostenvoranschlag.
  • Es erfolgt eine Probebelastung auf der Prüfmaschine mit der 1,25fachen Nennlast.
    Erfolgt keine Beanstandung mehr, so wird Ihr Handhebezeug wieder in der Lage sein, die erwartenden Kräfte sicher aufzunehmen.
  • Bei den Anschlagmitteln erfolgt noch eine Zusatzprüfung je nach Art und Einsatz.
Rufen Sie uns an, damit wir einen Prüftermin mit Ihnen festlegen können !